Kranerfahrung seit 30 Jahren
Unser Service
- Jährliche UVV Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 und 54
- Elektrische Prüfung nach DGUV V3
- Wartung, Reparatur, Störung
- Modernisierung
- Montagen und Demontagen
- Schweißarbeiten
- Ersatzteilbeschaffung aller Hersteller
- Angebotserstellung und Beratung
- Anschlagmitteln (z.B. Anschlagketten, Anschlagseile, Rundschlingen)
- Lastaufnahmemittel (Traversen, Greifer)
- PSA gegen Absturz (Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte)
- Leitern und Tritten
- Fahrgerüsten
- Regalanlagen
- Ladungssicherung (Spanngurte, Zurrketten)
- Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
- Prüfung von Gefahrstoffschränken
Service im Detail
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.
Bei der Prüfung werden meistens auch Wartungsarbeiten von unseren Servicetechniker durchgeführt an Ihre Krananlage gem. der DGUV Vorschrift 52 Krane und DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub.- und Zuggeräte. (z.B. Schmierung, Bremsen reinigen und einstellen, kleine Reparaturen, Pflege)
Bei Bedarf wird eine SWP-Lebensdauerberechnung des Zuges ermittelt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“ (DGUV- Vorschrift 54, früher BGV D8) bestimmt, dass der Unternehmer bei kraftbetriebenen Seil- und Kettenzügen sowie Kranhubwerken den verbrauchten Anteil der theoretischen Nutzungsdauer zu ermitteln hat (§ 23 Abs. 4, § 37 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 54). Dazu müssen vom Unternehmer Ermittlungen über die tatsächliche Beanspruchung der Geräte und die Berechnung des verbrauchten Anteils der Nutzungsdauer durchgeführt werden.
Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist eine anerkannte und vorgeschriebene Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Die Prüfung muss alle 4 Jahre durch geschulte Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Die Prüfung besteht aus Sicht- und Funktionsprüfungen sowie aus mehreren elektrischen Messungen und der Erstellung eines Prüfprotokolls.
Neu im Programm
- Krane
- Anschläger
- Gabelstapler (Flurförderfahrzeuge)
- Hubarbeitsbühnen
- PSA
- Leitern
- Fahrgerüste
- Kranschein, Staplerschein, Hubarbeitsbühnenschein